Unsere AGB - Hotel Forelle

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Ferienhotels und Reisedienstes „Forelle“ GmbH

§ 1: Geltungsbereich
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Logis- leistungen und alle anderen vom Hotel ausgehenden Lieferungen und Leistungen. Nur diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung. Etwaige Allgmeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann ergänzend neben diesen Bedingungen Anwendung, falls die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbaren. Bei Widersprüchen der Geschäftsbedingungen des Kunden zu diesen Bedingungen gehen diese in jedem Falle vor.

§ 2: Vertragsverhältnis
Der Vertrag mit dem Kunden kommt durch Auftragsbestätigung des Hotels zustande. Bei Reservierungen durch eine dritte Person verpflichtet sich diese ausdrücklich – ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung des Kunden – neben dem Kunden selbst zur Leistung verpflichtet zu sein. Der Vertreter haftet daher für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen neben dem Kunden als Gesamtschuldner.

§ 3: Preise
  • Die Preise bestimmen sich nach der gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Reservierung. In allen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer eingeschlossen, wobei eine Erhöhung dieser nach Vertragsabschluß zu Lasten des Kunden fällt. Liegen zwischen Auftragsbestätigung und Leistungserbringung durch das Hotel mehr als vier Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls das Hotel von einer Preisänderung Gebrauch macht, wird es den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
  • Preisänderungen vorbehalten. Alle Preise ohne Gewähr.
§ 4: Reservierungen und Rücktrittsfristen
Reservierungen, die durch das Hotel bestätigt wurden, unterliegen folgenden Rücktrittsfristen:
  • Reservierungen durch Reiseveranstalter unterliegen grundsätzlich einer Rücktrittsfrist von 30 Kalendertagen vor Beginn der Leistungserbringung.
  • Bei Reservierungen durch Einzelpersonen von bis zu drei Zimmern beträgt die Rücktrittsfrist 14 Kalendertage vor Anreise.
§ 5: Zahlungsbedingungen
  • Der vereinbarte Preis für erbrachte Leistungen ist am Tag der Abreise an das Hotel zu entrichten.
  • Eine andere Zahlungsweise bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Dies gilt insbesondere für die Zahlung aufgrund einer Rechnung des Hotels. Für Rechnungen gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
  • Dem Hotelier ist es auch gestattet, nach Abschluß des Vertrages eine angemessene Anzahlung in Höhe von 15 % des vereinbarten Preises als Vorschuß zu verlangen. Die Anzahlung wird auf die Rechnungssumme angerechnet.
§ 6: Aufwendungsersatz bei Rücktritt bzw. bei teilweiser Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen
  • Tritt der Kunde oder Reiseveranstalter nach Ablauf der in § 4 genannten Rücktrittsfrist ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, kann das Hotel – soweit eine andere Vermietung der gebuchten Zimmer nicht möglich war – seine Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ersetzt verlangen:
  • Bis 7 Tage vor Leistungsbeginn hat der Kunde 30 % und ab dem 7. Tag vor Leistungsbeginn 80 % des vereinbarten Zimmerpreises zu zahlen. Letzteres gilt auch dann, wenn der Kunde ohne Ankündigung die angebotene Leistung nicht annimmt. Dies gilt dann nicht, wenn die nachgewiesenen tatsächlichen Aufwendungen geringer sind.
§ 7: An- und Abreise
  • Fest gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag spätestens um 11 Uhr freigegeben werden. Änderungen sind nur im Übereinkommen mit der Geschäftsleitung möglich.
  • Das Hotel hat das Recht, fest gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, soweit nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Der Kunde kann in diesem Falle keinen Anspruch auf Leistung geltend machen. Das Hotel wird sich jedoch weitestgehend bemühen, den Wünschen des Kunden entgegenzukommen, falls er die verspätete Anreise nicht zu vertreten hat.
§ 8: Haftung des Hotels
  • Das Hotel haftet bei auftretenden Mängeln und Störungen der angebotenen Leistung und wird sich bemühen, nach erlangter Kenntnis unverzüglich für Abhilfe zu sorgen.
  • Aufrechnung oder Minderung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
  • Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zu Gunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung, für unerlaubte Handlungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  • Dem Kunden wird unentgeltlich ein Stellplatz auf hoteleigenem Parkplatz zur Verfügung gestellt. Jedoch kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Das Hotel weist ausdrücklich darauf hin, dass es keine Überwachung durchführt und nur für Schäden am Fahrzeug haftet, die das Hotel zu vertreten hat.
  • Das Hotel bemüht sich, für den Kunden bestimmte Nachrichten, Post oder Warensendungen mit Sorgfalt zu behandeln und weiterzuleiten. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch Nachsendung gegen Entgelt. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden auf Anfrage und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Gegenstände bis drei Monate auf. Jegliche Haftung des Hotels ist ausgeschlossen.
  • Wird dem Hotel die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen, die von ihm nicht zu vertreten sind, unmöglich, so kann es vom Vertrag zurücktreten, ohne daß dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Aus dem gleichen Grunde kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Er hat dem Hotel jedoch die tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu erstatten.
  • Wertsachen können im Hotelsafe deponiert werden. Die Möbelsafes in den Hotelzimmern sind mit 1500,00 € versichert.
§ 9: Haftung des Kunden
Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast dem Hotel, sofern der Schaden nicht vom Hotel zu vertreten ist. Der Gast haftet für Beschädigungen oder Verluste dann nicht, wenn der Schaden von einem Dritten verursacht wurde.

§ 10: Besondere Hinweise für Veranstaltungen
  • Der Veranstalter hat für die Durchführung der Veranstaltung behördliche Erlaubnisse rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen.
  • Zeitungsanzeigen, Werbungen, Veröffentlichungen, die einen Bezug auf das Hotel ausweisen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung der Direktion.
  • Speisen und Getränke dürfen zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Bei Sonderfällen muß eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
  • Soweit das Hotel im Auftrag des Kunden technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Behandlung und Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei.
  • Die Anbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Sachen ist nur mit Einwilligung des Hotels gestattet, unter Berücksichtigung der örtlichen feuerpolizeilichen Anforderungen. Die Abholfrist dieser Sachen beträgt 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Für eine eventuelle Lagerung ist dem Kunden eine angemessene Gebühr zu berechnen.
§ 11: Allgemeines
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten – soweit zulässig – der Ort des Hotels.
  • Abweichende Vereinbarungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind so zu ersetzen, dass der beabsichtigte Zweck der unwirksamen Bestimmung auf rechtlich zulässige Weise bestmöglich erreicht wird.
Stand: 1.1.2011
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